Abgasuntersuchung ist ab 2010 Teil der Hauptuntersuchung
Erleichterungen für Umweltverträglichkeitsprüfung
2. November 2009 | Die Umweltverträglichkeitsuntersuchung der Abgase ist ab dem ersten Januar Bestandteil der Hauptuntersuchung (HU) für alle untersuchungspflichtigen Fahrzeuge. Ab diesem Zeitpunkt werden keine AU-Plaketten mehr verklebt.
Der Nachweis über die Abgasuntersuchung (AU) erfolgt nur noch über die HU-Plakette auf dem hinteren Fahrzeugkennzeichen. Eine beschädigte oder verloren gegangene AU-Plakette muss ab dem 1. Januar nicht mehr ersetzt werden.
Die nächste Umweltverträglichkeitsuntersuchung wird mit der nächsten Hauptuntersuchung fällig, auch wenn die Abagsuntersuchung weniger als zwölf (Pkw) oder 24 (Lkw) Monate zurückliegt. Andererseits entfällt die Pflicht zur Durchführung einer Abgasuntersuchung vor der Fälligkeit der Hauptuntersuchung.
Die Abgasuntersuchung kann nach wie vor von anerkannten Werkstätten losgelöst von der Hauptuntersuchung durchgeführt werden, sie kann aber nur dann in die Hauptuntersuchung einfließen, wenn der Untersuchungszeitpunkt vor dem auf der HU-Plakette angegebenen Monat liegt.
http://www.hwk-leipzig.de/3,0,1484.html
Erleichterungen für Umweltverträglichkeitsprüfung
2. November 2009 | Die Umweltverträglichkeitsuntersuchung der Abgase ist ab dem ersten Januar Bestandteil der Hauptuntersuchung (HU) für alle untersuchungspflichtigen Fahrzeuge. Ab diesem Zeitpunkt werden keine AU-Plaketten mehr verklebt.
Der Nachweis über die Abgasuntersuchung (AU) erfolgt nur noch über die HU-Plakette auf dem hinteren Fahrzeugkennzeichen. Eine beschädigte oder verloren gegangene AU-Plakette muss ab dem 1. Januar nicht mehr ersetzt werden.
Die nächste Umweltverträglichkeitsuntersuchung wird mit der nächsten Hauptuntersuchung fällig, auch wenn die Abagsuntersuchung weniger als zwölf (Pkw) oder 24 (Lkw) Monate zurückliegt. Andererseits entfällt die Pflicht zur Durchführung einer Abgasuntersuchung vor der Fälligkeit der Hauptuntersuchung.
Die Abgasuntersuchung kann nach wie vor von anerkannten Werkstätten losgelöst von der Hauptuntersuchung durchgeführt werden, sie kann aber nur dann in die Hauptuntersuchung einfließen, wenn der Untersuchungszeitpunkt vor dem auf der HU-Plakette angegebenen Monat liegt.
http://www.hwk-leipzig.de/3,0,1484.html