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Importieren von Fahrzeugen

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1Importieren von Fahrzeugen Empty Importieren von Fahrzeugen Mo 08 Feb 2010, 06:18

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Kosten, mit denen Sie rechnen müssen

Für Fahrzeuge, die aus dem Nicht-EG-Raum nach Deutschland importiert werden, müssen natürlich der Zoll und die so genannte Einfuhrumsatzsteuer entrichtet werden. Sobald Ihr Fahrzeug in Deutschland angekommen ist - in der Regel, zumindest aus nicht EU-Ländern per Schiff -, können Sie oder eine von Ihnen beauftragte und bevollmächtigte Person das Zollantragsformular sowie die Zollwertanmeldung ausfüllen.
Was Sie zu Zoll und Einfuhrumsatzsteuer wissen sollten:

* Bemessungsgrundlage: Normalerweise sind der von Ihnen vorgelegte Kaufvertrag plus die Kosten für den Transport nach Deutschland für die Verzollung maßgeblich. Selbstverständlich verfügen die Beamten über eine gewisse Erfahrung und können im Zweifel auf vergleichbare Einfuhren oder z.B. die Schwacke-Liste zurückgreifen
*
Zolltarif: Hier müssen Sie zwischen Personenkraftwagen und Lastkraftwagen unterscheiden.
Bei Pkw steht als Nutzungsmöglichkeit der Personentransport im Vordergrund, bei Lkw entsprechend der Lastentransport.(Schwierig wird es beispielsweise bei einem Pick-Up!)
*
Zollsatz Pkw: normalerweise 10 Prozent des Gesamtwertes des Fahrzeugs (Fahrzeugwert + Transportkosten)
*
Zollsatz Motorrad: in der Regel 8 Prozent des Gesamtwertes des Fahrzeugs (Fahrzeugwert + Transportkosten)
*
Zollsatz Lkw: Hier gibt es sehr viele Kriterien (zulässiges Gesamtgewicht, Hubraum und Verbrennungsverfahren des Motors...), welche die „Einreihung in den Zolltarif“ beeinflussen, hier sollten Sie zur Sicherheit beim Zollamt nachfragen! Ein Beispiel: bei einem Pick-Up mit Otto-Motor, einem zulässigen Gesamtgewicht unter 5 Tonnen und einem Hubraum über 2.800 ccm beträgt der Zollsatz 22 Prozent.
*
Höhe der Einfuhrumsatzsteuer: Dieser Steuersatz beträgt 19 Prozent und entspricht damit dem Mehrwertsteuersatz. Er wird berechnet aus der Gesamtsumme des Fahrzeugwertes (Zollkosten + Transportkosten + Fahrzeugwert).
*
Zoll-Unbedenklichkeitsbescheinigung: mit diesem Dokument weisen Sie bei der Zulassung Ihres Fahrzeuges gegenüber der Zulassungsstelle nach, dass Zoll und Einfuhrumsatzsteuer ordnungsgemäß entrichtet wurden

WICHTIG: Sollte es sich bei Ihrem Fahrzeug um ein so genanntes "Umzugsgut" handeln, fallen deutlich geringere Abgaben an.



Zuletzt von Chris am Mo 08 Feb 2010, 06:19 bearbeitet; insgesamt 1-mal bearbeitet

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2Importieren von Fahrzeugen Empty Re: Importieren von Fahrzeugen Mo 08 Feb 2010, 06:19

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Das leidige Thema Abgasverhalten

US-Autos sind in Deutschland Kult. Doch wie steht es mit den Abgasen? Immer noch kursiert die Meinung, dass US-Fahrzeuge auf jeden Fall weniger Schadstoffe produzieren als europäische Fahrzeuge, weil die US-Abgasbestimmungen die strengsten seien.

Das stimmt so nicht!

Zum Beispiel: Die als "light duty trucks" bezeichneten Fahrzeuge (Pick Ups und [Mini-]Vans) sind keineswegs automatisch schadstoffarm! Bei neueren Fahrzeugen gilt dies auch für die "passenger cars".
Ein Einzelnachweis (z.B. in Form eines Datenblattes) über das Abgasverhalten nach EG muss geführt werden.

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3Importieren von Fahrzeugen Empty Re: Importieren von Fahrzeugen Mo 08 Feb 2010, 06:19

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Richtig Gummi geben

Reifen aus den USA sind in Deutschland nur dann erlaubt, wenn sie eine EG- oder ECE-Kennzeichnung (Nachweis der Bauartgenehmigung) aufweisen, aus der die Tragfähigkeit und die maximale Geschwindigkeit hervorgehen.

Ein Beispiel und dessen Bedeutung: Die Reifenbezeichnung lautet "P205/70R15 94H"

*
"P" bedeutet lediglich "passenger car"
*
"205" ist die Reifenbreite
* "/70" benennt das Verhältnis der Reifenhöhe zur -breite
* "R" steht für "radiale" Bauart
* "15" bezeichnet den Felgendurchmesser
* "94" steht für die Tragfähigkeit und "H" für die erlaubte Höchstgeschwindigkeit (incl. Toleranz).
*
Trägt der Reifen zusätzlich die Angabe "M+S", kann die bauartbedingte Höchtgeschwindigkeit des Fahrzeuges über der des Reifens liegen.

Ein Reifen mit der Kennzeichnung "P185/75R15 M/S" ist dagegen nicht erlaubt und muss vor der Fahrzeug-Zulassung in Deutschland getauscht werden.

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4Importieren von Fahrzeugen Empty Re: Importieren von Fahrzeugen Mo 08 Feb 2010, 06:20

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Die technischen Daten

Bei der Begutachtung eines importierten Fahrzeuges muss der amtlich anerkannte Sachverständige von TÜV SÜD auch die technischen Daten für die Erstellung der Zulassungsbescheinigungen festlegen.

Dazu gehört unter anderem die abgasseitige Einstufung, die für eine Zulassung in Deutschland erforderlich und auch maßgeblich für die Höhe des jährlichen KFZ-Steuerbescheides ist.

In der Regel liegen aber an den Service-Centern diese Informationen aus gesicherter Quelle für US-Fahrzeuge und Oldtimer nicht oder nur unvollständig vor.

Die Fachgruppe IGA (Liebhaberfahrzeuge) von TÜV SÜD Auto Service in Augsburg bzw. Heilbronn kann weiterhelfen:

Hier werden für solche Fahrzeuge die technischen Daten gesammelt und archiviert. Im Bedarfsfall werden diese auch ermittelt und dann fahrgestellnummernbezogen zur Verfügung gestellt. Dies erleichtert die Begutachtung nach § 21 (Vollgutachten) erheblich und trägt so auch zur Kostenreduzierung bei.

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5Importieren von Fahrzeugen Empty Re: Importieren von Fahrzeugen Mo 08 Feb 2010, 06:21

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Schadstoffarm? Nicht automatisch

Fahrzeuge aus den USA gelten in Deutschland nicht automatisch als schadstoffarm, obwohl seit dem Modelljahr 1983 die meisten passenger cars (Pkw) aus USA mit geregeltem Katalysator bei uns als schadstoffarm eingestuft werden. Nur gilt dies nicht für so genannte light duty trucks (Pick ups und (Mini-)Vans). Diese Fahrzeugklasse durfte nach den US-Abgasbestimmungen deutlich mehr Abgase emittieren und ist deshalb auch nicht automatisch als schadstoffarm einzustufen.

Ab 1993 gar unterscheidet sich auch der europäische Messzyklus von dem der Amerikaner so deutlich, dass aufgrund der Erfüllung der US-Vorschriften keine Rückschlüsse auf die Erfüllung der EG-Vorschriften möglich sind.
Wo liegen die Unterschiede im Messzyklus?

Vor Beginn einer Abgasmessung muss das Fahrzeug ca. 6-8 Stunden vorkonditioniert werden, d.h. es wird u.a. in einem temperierten Raum auf eine festgelegte Anfangstemperatur gebracht.

Danach wird es auf dem Rollenprüfstand fixiert und die Abgasschläuche werden angeschlossen. Während der Messung muss ein vorgegebener Zyklus abgefahren werden, der für Europa und die USA unterschiedlich ist.

Der Euro-Fahrzyklus besteht aus 2 Teilen:

*
dem City-Fahrzyklus mit erkennbar niedrigeren Geschwindigkeiten und
*
dem außerstädtischen Fahrzyklus, der Geschwindigkeiten bis 120 km/h erfasst (EU DC).

Die dabei produzierten Abgase werden in Beuteln gesammelt und anschließend analysiert. Dabei entscheidet sich,

* ob die gesetzlich festgelegten Grenzwerte der einzelnen Abgasbestandteile eingehalten werden, und
* wie das Fahrzeug steuerlich einzustufen ist.

Aus dieser kurzen und zugegebenermaßen stark vereinfachten Beschreibung einer Abgasmessung wird leicht ersichtlich, warum für solche Messungen nicht unerhebliche Kosten entstehen, und dass kein Zusammenhang mit der 2-jährigen Abgasmessung, der sogenannten AU (= Abgasuntersuchung), besteht. Diese AU dient mehr oder weniger der Funktionskontrolle aller abgasrelevanten Teile des Motors und kann nicht zur Beurteilung des Abgasverhaltens herangezogen werden.

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Wo liegen die Unterschiede in der Technik?

Wenn die Abgasprüfzyklen in Europa und USA so unterschiedlich sind, worin unterscheiden sich dann europäische und amerikanische Varianten eines Fahrzeugtyps in technischer Hinsicht?

Aufgrund der sehr scharfen Abgasgrenzwerte für neuere Fahrzeuge müssen die Hersteller ihre Modelle für den jeweiligen Bestimmungsmarkt abgaszyklusoptimiert ausliefern, um die jeweiligen Grenzwerte einhalten zu können, d.h. die technische Ausstattung (z. B. Steuergerät) berücksichtigt Eigenheiten des zu erfüllenden Messzyklus.

Deshalb sind z.B. europäische Katalysatoren meist kleiner als US-Kats, da bei unserem Fahrzyklus der Kaltlauf länger dauert. Die Steuergeräte besitzen eine angepasste Software. Ansaug- und Auspufftrakt müssen die EG-Geräuschvorschriften berücksichtigen und beeinflussen dadurch wieder das Leistungs- und Abgasverhalten etc.

In welchen Fällen braucht man sein importiertes Fahrzeug nicht auf dem Prüfstand messen zu lassen?

Hier gilt: Wenn eine Abgaseinstufung Ihres Fahrzeuges, und zwar Fahrgzeug-Identifikations-Nummern-bezogen, aus gesicherter Quelle (z. B. Fahrzeughersteller/Importeur) vorliegt, entfällt natürlich eine teure Einzelmessung auf dem Prüfstand!

Für viele amerikanische Fahrzeuge hat die Fachgruppe IGA bereits Abgasmessungen durchgeführt und kann diese Messergebnisse in Form einer Abgasbestätigung gegen Entgelt zur Verfügung stellen.

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6Importieren von Fahrzeugen Empty Re: Importieren von Fahrzeugen Mo 08 Feb 2010, 06:23

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Die Importfahrzeug-Richtlinie

Diese Richtlinie wurde im Dezember 1998 im Verkehrsblatt bekannt gemacht und ist seither bundesweit anzuwenden. Sie ist mit maßgeblich für die Vorgehensweise des Sachverständigen bei der Begutachtung Ihres Importfahrzeuges! In vielen wichtigen Punkten galten jedoch schon vorher entsprechende Vorschriften.

Wenn der Sachverständige von TÜV SÜD eine Begutachtung eines importierten Fahrzeugs nach § 21 (Vollgutachten) vornimmt, stellt er nicht nur die technischen Mängel, sofern vorhanden, fest, sondern überprüft auch die Übereinstimmung des Fahrzeugs mit den Zulassungsvorschriften in Deutschland.

Welche Vorschriften sind das, in welchen Fällen kann ein Fahrzeugteil oder ein technischer Tatbestand durch Etwa-Wirkung oder die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung "abgesegnet" werden?

Die Importfahrzeug-Richtlinlie macht dazu genaue Vorgaben. In der folgenden, etwas verkürzten und vereinfachten Zusammenfassung ersehen Sie, nach welchen Kriterien Ihr Fahrzeug überprüft wird und welche Umbaumaßnahmen und Prüfungen wirklich erforderlich sind. Länderspezifisch sind vereinzelte Abweichungen möglich, die jedoch mit der Zeit immer mehr verschwinden werden.


Scheiben Etwa-Wirkung möglich "DOT"-Kennzeichnung genügt

Anhängekupplung US-Version unzulässig Kugeldurchmesser falsch

Scheinwerfer
(Fern- u. Abblendlicht) Nebelscheinwerfer nur mit europ. Prüfzeichen

Lichttechn. Gutachten möglich für einzelnen Scheinwerfer, aber teuer

Begrenzungsleuchten/ Standlicht Etwa-Wirkung möglich Farbe muss weiß sein!

Rückfahrscheinwerfer Etwa-Wirkung möglich ab Erstzulassung 01.01.1987 erforderlich

Schlussleuchten Etwa-Wirkung möglich getrennt absichern

Bremsleuchten Etwa-Wirkung möglich nicht kombiniert mit rotem Blinker

Rückstrahler umrüsten oder zusätzlicher RS mit E-Prüfzeichen nachrüsten nur Farbe rot möglich

Nebelschlussleuchte Etwa-Wirkung möglich oder nachrüsten ab Erstzulassung 01.01.1991 erforderlich

Blinker Etwa-Wirkung möglich Farbe muss gelb sein!
Bei Erstzulassung vor 1970 rote Blinker hinten möglich, wenn original

Glühlampen Etwa-Wirkung möglich, wenn mit US-Prüfzeichen versehen Auflage: 2 Ersatzlampen mitführen

Kennzeichenbe- leuchtung Etwa-Wirkung möglich

Sicherheitsgurte Etwa-Wirkung möglich US-Standard erfüllt

Reserverad außen doppelte Absicherung vorsehen

Bremsanlage Ausnahmegeneh- migung erforderlich ab Erstzulassung 01.01.1991 ab Erstzulassung 01.01.1991 muss zusätzlich eine Bremsprüfung nach VdTÜV-Merkblatt durchgeführt werden

Abschlepphaken vorne nachrüsten, hinten nur bei angegebener Anhängelast ab Erstzulassung 01.01.1974

Abgasverhalten nach StVZO bzw. EG nachzuweisen Ausnahmegeneh- migung nur bei Umzugsgut möglich

Leuchtweiten- regulierung Ausnahmegeneh- migung möglich, ab Erstzulassung 01.01.1990 keine Nachrüstung nötig

Warnblinkanlage muss immer vorhanden sein

Tachometer Skalierung in km/h bis VMAX erforderlich umrüsten oder dauerhafte Markierungen, z.B. 30/50/80/100/130...

Wegstreckenzähler Ausnahmegeneh- migung erforderlich, falls in Meilen angezeigt keine Umrüstung erforderlich

Fabrikschild/
Typschild erforderlich Anbringung
vo. re. a. Rahmen

Fahrzeug- Identifikations- Nummer nachträglich vo. re. a. Rahmen einschlagen, falls nicht ab Werk eingeprägt nach Absprache
mit dem Sachverständigen des TÜV

Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) Nachzuweisen für Fahrzeuge mit EZ ab 1.10.2002 An Technische Dienste wenden

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